Untersuchungsanordnung – Isolierte Anfechtung im vorläufigen Rechtsschutz möglich (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 15.06.2021, OVG 4 S 6/21)

Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) hat in einem Beschluss am 15.06.2021 entgegen der eigenen und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erkannt, dass eine isolierte Anfechtung einer Untersuchungsanordnung des Dienstherrn möglich sein muss. Das OVG folgt damit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam.
Die inhaltlichen Anforderungen an eine Untersuchungsanordnung, so das OVG, dienten geradezu dazu, den Beamtinnen und Beamten effektiven Rechtsschutz vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen. Dies würde unterlaufen, würde man mit dem Bundesverwaltungsgericht (einstweiligen) Rechtsschutz gegen die Untersuchungsanordnung für ausgeschlossen halten.
Demnach können Beamtinnen und Beamte, deren Dienstherr eine ärztliche Untersuchung anordnet, deren inhaltliche und formale Rechtmäßigkeit gerichtlich vor Wahrnehmung des Arzttermins überprüfen lassen und nicht erst am Ende einer häufig langwierigen Auseinandersetzung um die Dienstfähigkeit.
Berlin, den 17.06.2021

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