Verfassungswidrigkeit des Haushalts- und Betriebsbeitrags für Rundfunk- und Fernsehnutzung
Ab dem 01.01.2013 wird uns das öffentlich-rechtliche Fernsehen nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nicht mehr Rundfunkgebühren, sondern einen Haushaltsbeitrag kosten. Da für viele die Höhe der Abgabe zunächst bleiben oder sogar – etwa für Wohngemeinschaften – günstiger wird, werden die dabei vorgenommenen, ggf. verfassungswidrigen Änderungen möglicherweise nicht […]